Leistungen
Unsere Insolvenzberatungsstelle bietet Ihnen folgende
(Kern-)Leistungen
Privatpersonen und Selbständige
- Bearbeitung von Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen
- Bearbeitung von Regelinsolvenzverfahren für Selbständige und ehemalige Selbständige durch unsere Rechtsanwälte
- Vertretung auch im gerichtlichen Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung
- Bescheinigung für Pfändungsschutzkonto
- Beratung (je nach Geschäftsstelle) auch in türkisch, rumänisch, italienisch, serbo-kroatisch, polnisch und russisch
Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung
- Zusammenarbeit mit Arbeitgebern:
Mitarbeitermotivation durch Wegfall von Lohn-/Gehaltspfändung, Entschuldung von Mitarbeitern im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensführung und Mitarbeiterorientierung - Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen, Verbänden, Hilfeorganisationen, Schulen
- Vortrag / Informationsveranstaltung „Raus aus den Schulden“ – Moderne Schuldnerberatung
(der Vortrag ist kostenfrei, außerhalb des Großraums München fallen Spesen / Reisekosten an)
Über uns / Ihre Sicherheit:
- Erfahrung:
– Wir sind seit über 20 Jahren für Sie da - Sicherheit:
– Vertretung auch im gerichtlichen Insolvenzverfahren bis zur endgültigen Restschuldbefreiung - Qualifikation:
– Zertifikat der IHK (Schuldenberatung IHK)
– Treuhänder / Insolvenzverwalter am Amtsgericht München - Schnell:
– Beratungstermin innerhalb weniger Tage
– Verbraucher-/Privatinsolvenz: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens innerhalb weniger Wochen
– Regelinsolvenz: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens innerhalb weniger Tage
inkl. Notfall-Schnell-Service*: (alle erforderlichen) Unterlagen heute gebracht – Insolvenzantrag morgen bei Gericht!
* Wenn gegen bzw. für Sie ein Insolvenzantrag (ein so genannter Fremdantrag) gestellt wurde, muss unbedingt fristgerecht ein Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden! Andernfalls – sofern das Insolvenzverfahren eröffnet wurde – läuft zwar ein gerichtliches Insolvenzverfahren, jedoch ohne Restschuldbefreiung!